§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Status 3 IT GmbH, insbesondere über Hardware, Software (Kauf und Miete), Softwarepflege, App- und Web-Dienste (z. B. das Status 3 IT Dashboard) und Supportleistungen, unabhängig vom Bestellweg (Online-Shop, E-Mail, Angebot,Vergabeverfahren).
(2) Status 3 IT GmbH schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichem Sondervermögen und eingetragenen Vereinen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen.
(3) Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bzw. als öffentliche Stelle handelt. Status 3 IT GmbH ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen (z. B. USt-IdNr., Handelsregisterauszug, Nachweis der Behörden- oder BOS-Zugehörigkeit), und kann Bestellungen ohne Nachweis ablehnen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Status 3 IT GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. § 15 (öffentliche Auftraggeber) bleibt unberührt.
(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(6) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Verträge Kunden, ohne dass Status 3 IT GmbH erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen im Online-Shop, auf den Webseiten und sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Angebote von Status 3 IT GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindefrist enthalten.
(2) Die Bestellung des Kunden (auch im Online-Shop oder per Bestellschein) ist ein verbindliches Angebot. Status 3 IT GmbH kann es innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Lieferung, durch Bereitstellung der Software bzw. des Lizenzschlüssels oder durch Freischaltung des Zugangs zu einem App- oder Web-Dienst annehmen.
(3) Die automatische Eingangsbestätigung einer Online-Bestellung ist noch keine Annahme.
(4) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Auftragsbestätigung und die bei Vertragsschluss gültige Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung (einschließlich der Lizenzoptionen und Systemvoraussetzungen).
§ 3 Preise, Zahlung, Rechnungsstellung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und, bei Hardware, zuzüglich Versandkosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nur bei gesonderter Vereinbarung in Textform gewährt. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto der Status 3 IT GmbH.
(3) Status 3 IT GmbH stellt Rechnungen als elektronische Rechnung aus (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Öffentliche Auftraggeber teilen bei der Bestellung die Leitweg-ID und ggf. das zu nutzende Rechnungsportal mit; Bestellnummern oder Kostenstellen des Kunden werden auf der Rechnung angegeben, wenn sie mit der Bestellung mitgeteilt werden.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Bei wiederkehrenden Entgelten (Softwaremiete, Softwarepflege) ist Status 3 IT GmbH berechtigt, diese jeweils jährlich im Voraus zu berechnen.(6) Status 3 IT GmbH kann Lieferungen an Neukunden sowie in begründeten Ausnahmefällen von Vorkasse abhängig machen; dies gilt nicht gegenüber öffentlichen Auftraggebern.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus demselben Vertrag.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 5 Lieferung, Bereitstellung, Gefahrübergang
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus (z. B. Freigaben, Angaben zu Funkgerätetypen und Systemumgebung).
(2) Software wird durch Download-Bereitstellung und/oder Übermittlung des Lizenzschlüssels in Textform geliefert. Mit dieser Bereitstellung gilt die Software als geliefert.
(3) Bei Hardware geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, bei Abholung mit Bereitstellung. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Beginn des Verzugs über; Mehraufwendungen trägt der Kunde.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(5) Die Haftung für Verzug richtet sich nach § 14. Das Rücktrittsrecht nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
(6) Höhere Gewalt und von Status 3 IT GmbH nicht zu vertretende Lieferstörungen bei Vorlieferanten (z. B. Beschaffungsengpässe) verlängern Lieferfristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als drei Monate, können beide Parteien vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten.
(7) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, insbesondere Wartezeiten, vergebliche Anfahrten, Wiederholungstermine und zusätzliche Abstimmungen, vergütet der Kunde nach den Stundensätzen der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, es sei denn, er hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere nach §§ 642, 643 BGB, bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Status 3 IT GmbH. Gegenüber Unternehmern gilt der Vorbehalt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
(2) Nutzungsrechte an Software gehen erst mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung über. Bis dahin ist die Nutzung nur vorläufig gestattet; Status 3 IT GmbH kann diese Gestattung bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Fristsetzung widerrufen.
(3) Der Kunde hat Status 3 IT GmbH über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) unverzüglich zu informieren.
(4) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Der Kunde tritt Status 3 IT GmbH bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) der Status 3 IT GmbH ab. Status 3 IT GmbH nimmt die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren veräußert, gilt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware.
(6) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Status 3 IT GmbH kann diese Ermächtigung widerrufen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder er seine Zahlungen einstellt. In diesem Fall hat der Kunde auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu benennen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die Unterlagen herauszugeben sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(7) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für Status 3 IT GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Status 3 IT GmbH gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt Status 3 IT GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt der Kunde Status 3 IT GmbH anteilig Miteigentum und verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für sie.
(8) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, gibt Status 3 IT GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.
§ 7 Mängelrechte bei Hardware
(1) Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von vier Wochen ab Lieferung in Textform zu rügen.
(2) Bei Mängeln leistet Status 3 IT GmbH nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl (in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch), kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 14.
(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht in den Fällen des § 14 Abs. 1 sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b BGB.
(4) Bei gebrauchter Hardware und Vorführgeräten sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht die Ausnahmen des Absatzes 3 Satz 2 greifen oder etwas anderes vereinbart ist.
(5) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Montage, Einbau in Fahrzeuge durch Dritte, Überspannung, nicht freigegebene Funkgeräte, Firmware oder Zubehör Dritter.
§ 8 Software – Überlassung auf Dauer (Kauflizenz)
(1) Status 3 IT GmbH räumt dem Kunden an der Software (z.B. TETRAcontrol) ein einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Umfang der erworbenen Lizenzen für eigene Zwecke zu nutzen. Dazu zählt auch die Nutzung durch Einsatzkräfte und Mitarbeitende des Kunden sowie, bei öffentlichen Auftraggebern, durch Einheiten in dessen Trägerschaft. Diese Nutzung wird auf die Lizenzanzahl angerechnet.
(2) Der Umfang jeder Lizenzart (z. B. Plus, PRO, Leitstelle Standard/Plus/PRO) ergibt sich aus der jeweils gültigen Lizenzübersicht. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Lizenz für eine Installation auf einem Arbeitsplatz.
(3) Der Kunde darf Sicherungskopien anfertigen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist. Die Rechte nach §§ 69d und 69e UrhG (u. a. Fehlerberichtigung, Herstellung der Interoperabilität) bleiben unberührt. Darüber hinaus sind Bearbeitung, Dekompilierung und das Entfernen von Schutzmechanismen, Urhebervermerken oder Lizenzprüfungen unzulässig.
(4) Der Kunde darf die Software nur vollständig und unter vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung an einen Dritten weitergeben. Er hat Status 3 IT GmbH die Weitergabe vorab in Textform anzuzeigen und den Dritten auf diese Nutzungsbedingungen zu verpflichten; Status 3 IT GmbH überträgt daraufhin die Lizenz. Eine Vermietung oder zeitweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
(5) Mit der Kauflizenz erhält der Kunde die bei Lieferung aktuelle Version. Sicherheitsrelevante Updates (Sicherheitspatches) stellt Status 3 IT GmbH für die Dauer des in der Produktbeschreibung angegebenen Supportzeitraums bereit. Neue Versionen sind außerhalb eines Pflegevertrags kostenpflichtig.
(6) Der Kunde schafft die in der Produktbeschreibung genannten Systemvoraussetzungen (Hardware, Betriebssystem, unterstützte Funkgeräte und Firmwarestände). Installation, Konfiguration und Schulung sind nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt sind.
§ 9 Software – Überlassung auf Zeit (Miete/Abonnement)
(1) Soweit Software auf Zeit überlassen wird, gelten die Nutzungsrechte nach § 8 Abs. 1–3 entsprechend, jedoch beschränkt auf die Vertragslaufzeit. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende inTextform gekündigt wird.
(3) Updates sind während der Laufzeit im Entgelt enthalten.
(4) Nach Vertragsende hat der Kunde die Nutzung einzustellen und alle Kopien zu löschen; auf Verlangen bestätigt er dies in Textform. Eigene Daten des Kunden kann dieser vor Vertragsende exportieren.
§ 10 Softwarepflege (Wartungsvertrag)
(1) Mit einem Pflegevertrag erhält der Kunde während der Laufzeit alle Updates der gepflegten Software ohne zusätzliche Kosten.
(2) Updates werden zum Download bereitgestellt; die Installation obliegt dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Status 3 IT GmbH pflegt die jeweils aktuelle und die unmittelbar vorhergehende Hauptversion. Ältere Versionen werden nur gepflegt,soweit dies gesondert vereinbart ist. Eine Hauptversion ist beispielsweise mit „Version 5.4“ gekennzeichnet, eine entsprechende Pflegeversion wäre dann „Version 5.4.1“.
(4) Der Pflegevertrag hat eine Laufzeit von wahlweise zwölf oder sechsunddreißig Monaten und verlängert sich jeweils um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(5) Status 3 IT GmbH kann die Pflegevergütung mit Wirkung zum nächsten Verlängerungszeitraum erhöhen, soweit sich die für die Pflegeleistungen maßgeblichen Kosten (insbesondere Personalkosten sowie Kosten für Lizenzen und Leistungen Dritter) seit der letzten Preisfestsetzung erhöht haben. Die Erhöhung ist mit einer Frist von drei Monaten in Textform anzukündigen. Sinken diese Kosten, gibt Status 3 IT GmbH die Senkung zum nächsten Verlängerungszeitraum in entsprechendem Umfang an den Kunden weiter. In der Ankündigung weist Status 3 IT GmbH den Kunden auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende hin.
§ 11 Mängelrechte bei Software
(1) Die Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Status 3 IT GmbH weist darauf hin, dass Software nach dem Stand der Technik nicht in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei erstellt werden kann. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die beschriebenen Funktionen bei vertragsgemäßem Einsatz nicht nur unerheblich verfehlt.
(2) Keine Mängel sind Störungen, die auf nicht kompatible Hardware, Betriebssysteme, Funkgeräte oder Firmwarestände, auf Störungen im Funk- oder Datennetz (z. B. BOS-Digitalfunknetz, Mobilfunk) oder auf Eingriffe des Kunden oder Dritter zurückgehen.
(3) Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (Fehlerbild, Version, Systemumgebung, Protokolle).
(4) Status 3 IT GmbH beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Lieferung einer fehlerfreien Version oder eine zumutbare Umgehungslösung. Die Installation eines kostenfrei bereitgestellten Updates ist dem Kunden zumutbar, wenn damit keine erheblichen Nachteile verbunden sind.
(5) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten bzw. bei Miete und Pflege außerordentlich kündigen. Schadensersatz richtet sich nach § 14.
(6) Mängelansprüche bei Kauflizenzen verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung; § 7 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Bei Miete gilt während der gesamten Laufzeit die mietrechtliche Instandhaltungspflicht; die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1BGB) ist ausgeschlossen.
(7) Stellt sich heraus, dass kein von Status 3 IT GmbH zu vertretender Mangel vorlag, und hätte der Kunde dies bei zumutbarer Prüfung erkennen können, kann Status 3 IT GmbH den Prüfaufwand nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste berechnen.
§ 12 App- und Web-Dienste
(1) Für Apps der Status 3 IT GmbH, die über App-Stores bereitgestellt werden, gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen App-Store-Betreibers. Diese AGB gelten für die App, soweit sie im Rahmen eines Vertrags mit einem Kunden nach § 1 Abs. 2 genutzt wird oder der Nutzer ihnen bei der Registrierung bzw. beim ersten Start ausdrücklich zustimmt. Web-Dienste sind über einen Webbrowser nutzbare Dienste der Status 3 IT GmbH, z. B. das Status 3 IT Dashboard. Für Web-Dienste kommt der Vertrag ausschließlich mit dem Kunden nach § 1 Abs. 2 zustande; die Freischaltung des Zugangs erfolgt für den Kunden, und mit ihr kommt der Vertrag über die Nutzung des Web-Dienstes zustande. App- und Web-Dienste werden unentgeltlich bereitgestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Wird die App oder der Web-Dienst unentgeltlich bereitgestellt, haftet Status 3 IT GmbH für Mängel nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen; § 14 Abs. 1 bleibt unberührt. Ist die App oder der Web-Dienst Teil einer kostenpflichtigen Leistung (z. B. als Ergänzung zu TETRAcontrol), gelten §§ 11 und 14.
(3) Die Nutzung erfordert eine Internetverbindung und kompatible Endgeräte; Verbindungskosten trägt der Nutzer. § 8 Abs. 3 gilt entsprechend.
(4) Status 3 IT GmbH kann unentgeltliche Apps und Web-Dienste jederzeit weiterentwickeln, ändern, im Funktionsumfang einschränken oder einstellen. Die Einstellung kündigt Status 3 IT GmbH, soweit möglich und zumutbar, mit einer Frist von zwei Wochen in Textform an; bei Web-Diensten endet die Nutzung mit der Einstellung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Aus rechtlichen, sicherheitstechnischen oder technischen Gründen sowie bei Gründen, die beim Store-, Plattform- oder Hostingbetreiber liegen, ist eine Einstellung auch mit kürzerer Frist oder ohne Ankündigung zulässig. Bei kostenpflichtigen Leistungen kann Status 3 IT GmbH die App bzw. den Web-Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Kernumfang erhalten bleibt oder die Änderung aus den vorgenannten Gründen erforderlich ist; eine Einstellung ist zum Ende der Laufzeit eines bestehenden Pflegevertrags oder nach Ablauf von 24 Monaten ab Lieferung bzw. Bereitstellung möglich, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
(5) Die Nutzung eines Web-Dienstes wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Beide Parteien können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen; eine Kündigung durch Status 3 IT GmbH wird zwei Wochen nach Zugang wirksam. Ist ein Web-Dienst ausnahmsweise Teil einer kostenpflichtigen Leistung, richtet sich die Laufzeit nach dieser Leistung. Status 3 IT GmbH kann den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn der Kunde gegen Absatz 8 oder andere wesentliche Pflichten verstößt oder dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken erforderlich ist; der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(6) Soweit Status 3 IT GmbH bei App- oder Web-Diensten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Abschluss der hierfür vorgesehenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) Voraussetzung für die Freischaltung des Zugangs. Die AVV ist Bestandteil des Vertrags; bei Widersprüchen gehen ihre Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten diesen AGB vor. Wird die AVV außerordentlich gekündigt, endet zugleich die Nutzung des betroffenen Dienstes; sonstige Verträge zwischen den Parteien bleiben unberührt.
(7) Nach Ende der Nutzung eines Web-Dienstes richten sich Rückgabe und Löschung der Daten des Kunden nach der AVV. § 9 Abs. 4 Satz 2 findet auf Web-Dienste keine Anwendung.
(8) Der Kunde stellt in Web-Dienste nur Daten ein, deren Verarbeitung in der AVV vorgesehen ist, insbesondere keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (z. B.Gesundheitsdaten).
(9) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner in App- und Web-Diensten gespeicherten Daten selbst verantwortlich. Eine Datensicherung zum Zweck der Wiederherstellung von Kundendaten schuldet Status 3 IT GmbH nur, soweit dies gesondert vereinbart ist; § 14 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 13 Fernwartung und Support
(1) Soweit vereinbart, erbringt Status 3 IT GmbH Installations-, Konfigurations- und Supportleistungen vor Ort oder per Fernwartung. Diese Leistungen sind Dienstleistungen; ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Fernwartung erfolgt nur nach Freigabe durch den Kunden im Einzelfall und über eine vom Kunden gestattete, verschlüsselte Verbindung. Der Kunde kann die Sitzung jederzeit beenden.
(3) Vor Beginn von Installations- oder Wartungsarbeiten hat der Kunde eine aktuelle Datensicherung durchzuführen. Er stellt sicher, dass Arbeiten an einsatzkritischen Systemen (z. B. Leitstellen, Fahrzeugfunk) nur zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem eine Rückfallebene gewährleistet ist.
(4) Nicht durch einen Pflegevertrag abgedeckte Leistungen werden nach Aufwand zu den Stundensätzen der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste berechnet.
(5) Für Leistungen vor Ort berechnet Status 3 IT GmbH zusätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist: a) Fahrtkosten mit 0,71 € je gefahrenem Kilometer ab dem Sitz der Status 3 IT GmbH bzw. die tatsächlichen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel (2. Klasse Bahn, bei Entfernungen über 500 km Flug Economy), b) Reisezeit mit 100 % des Stundensatzes, c) notwendige Übernachtungskosten nach Beleg sowie Verpflegungsmehraufwand in Höhe der steuerlichen Pauschalen. Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen eines Pflegevertrags, soweit dieser Vor-Ort-Leistungen nicht ausdrücklich einschließt.
(6) Sagt der Kunde einen vereinbarten Vor-Ort-Termin später als zwei Werktage vorher ab oder ist die Leistung bei Ankunft aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchführbar (z. B. fehlender Zugang, fehlende Freigaben, Fahrzeuge nicht verfügbar), trägt er die angefallenen Reisekosten und die Reisezeit sowie die vorgesehene Einsatzzeit, höchstens 4 Stunden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Status 3 IT GmbH kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 14 Haftung
(1) Status 3 IT GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Status 3 IT GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Außer in den Fällen des Absatzes 1 haftet Status 3 IT GmbH für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Die Software und Hardware der Status 3 IT GmbH unterstützen die Bedienung von Digitalfunkgeräten und die Einsatzdokumentation. Sie ersetzen keine vorgeschriebenen Rückfallebenen und Meldewege des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass solche Rückfallebenen verfügbar sind.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Status 3 IT GmbH.
§ 15 Öffentliche Auftraggeber
(1) Werden Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens beauftragt oder vereinbaren die Parteien ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT), gelten in folgender Rangfolge: (a) der Vertrag bzw. Zuschlag nebst Leistungsbeschreibung, (b) die vereinbarten EVB-IT bzw. Vergabebedingungen, (c) diese AGB, soweit die unter (a) und (b) genannten Dokumente keine abschließende Regelung treffen und ihre Einbeziehung nicht ausschließen.
(2) Soweit die Vergabeunterlagen keine abschließende Leistungsbeschreibung enthalten, ergibt sich der Leistungsumfang aus dem Angebot der Status 3 IT GmbH sowie aus der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Produkt- und Lizenzbeschreibung.
(3) Rahmenverträge, Abrufe und Bestellungen über Beschaffungsplattformen werden nach den dort vereinbarten Bedingungen abgewickelt; § 3 Abs. 3 (E-Rechnung) gilt ergänzend.
(4) Kann ein öffentlicher Auftraggeber eine automatische Vertragsverlängerung nach § 9 oder § 10 aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht eingehen, können die Parteien eine feste Laufzeit vereinbaren.
§ 16 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere einsatztaktische Informationen, Konfigurationen und Zugangsdaten, vertraulich. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.
(2) Verarbeitet Status 3 IT GmbH im Rahmen von Fernwartung, Support oder sonstigen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28DSGVO. Für App- und Web-Dienste gilt ergänzend § 12 Abs. 6.
(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Status 3 IT GmbH.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Status 3 IT GmbH in Wächtersbach, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Status 3 IT GmbH. Status 3 IT GmbH ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Erklärungen, für die diese AGB Textform verlangen, können insbesondere per E-Mail abgegeben werden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.